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Vermieter müssen Graffiti beseitigen

Soll ja niemand behaupten “sie wissen nicht was sie tun”. Ein Vermieter muss Graffiti beseitigen, im Falle der Mieter verlangt das ausdrücklich. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Die Experten für Mietrecht beziehen sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg. In dem Fall hatte eine Mieterin vom Hausbesitzer die Beseitigung der großflächigen Schmierereien an der Hauswand, den Klingelschildern und an der Haustür verlangt. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache, erklärte der Richter und verurteilte den Vermieter zur Beseitigung.(Aktenzeichen: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 C 313/07) Das Leben ist eben immer noch kein Ponyhof, zum Artikel auf Handelsblatt.com