Freispruch

Im Prozess gegen einen Osnabrücker Polizisten wurde das Urteil gefällt: Freispruch.Zuvor hatte der 28jährige Polizeibeamte “zutiefst bedauert, dass der Sprayer bei dem Einsatz schwere Gesichtsverletzungen erlitten habe” Angeblich sei der Verdächtige sei bei seiner Flucht ohne Fremdeinwirkung gestolpert und anschließend unglücklich auf die Gleise gestürzt. Bei dem “unglücklichen” Sturz erlitt der Graffitisprayer mehrere Knochenbrüche im Kiefer und leidet nach einer Operation an einer Gesichtslähmung.

Der angeklagte Beamte bestritt damit, denheute 27-jährigen Graffitisprayer nach einer wilden Verfolgungsjagd über eine Eisenbahnanlage mehrmals heftig mit dem Kopf ins Schotterbett gestoßen zu haben. Zwei weitere Polizisten, die das Gericht als Zeugen geladen hatte, verweigerten die Aussage.

…unten der Artikel zum finalen Urteil, heilige Justizia…

Freispruch für Osnabrücker Polizisten

Ein 28-jähriger Osnabrücker Streifenpolizist, der sich seit Montag vor dem Osnabrücker Amtsgericht verantworten musste, ist am Nachmittag freigesprochen worden. Der Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. “Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.”

Der Polizist war angeklagt gewesen, einen heute 27-jährigen Graffitisprayer nach einer wilden Verfolgungsjagd über eine Eisenbahnanlage mehrmals heftig mit dem Kopf ins Schotterbett gestoßen zu haben. Der Student trug schwere Gesichtsverletzungen davon.

Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert.

Der Rechtsanwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, verlangte hingegen eine Verurteilung, ohne in seinem Plädoyer ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Er warf Polizei und Staatsanwaltschaft vor, dass sie noch nicht einmal die Möglichkeit einer Straftat hätten prüfen wollen. Er habe noch nie erlebt, dass “so lieblos und desinteressiert ermittelt” worden sei.

Der angeklagte Beamte betonte in seinem Schlusswort, dass er dem Geschädigten “alles, alles Gute” wünsche und seine Verletzungen bedauere. Er habe den Graffitisprayer aber nicht geschlagen oder anderweitig misshandelt. Wenn er damals gesehen hätte, dass andere Polizeibeamte gewalttätig geworden wären, hätte er sofort eingriffen.

Die Anklageerhebung gegen den Polizisten war von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft zunächst abgelehnt worden. Erst durch eine Verfügung des Oberlandesgerichts Oldenburg kam es doch noch zu einer Anklage.

Quelle: Neue-Oz.de

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22 Responses to “Freispruch”

  1. BubeDameKönig says:

    Schlechter Anwalt:

    “Der Rechtsanwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, verlangte hingegen eine Verurteilung, ohne in seinem Plädoyer ein konkretes Strafmaß zu nennen.”

    Dann darf man sich auch nicht beschweren…

  2. ... says:

    …da steigt einem doch blanker hass hoch!

    gedeckt durch gericht und anderen bullen,… ich würde dazu sagen, freiheit?, aber für wen ….

    peace and out,

  3. n#86 says:

    “Zwei weitere Polizisten, die das Gericht als Zeugen geladen hatte, verweigerten die Aussage.”

  4. [...] Freispruch fuer den (in diesem Fall) angeklagten Polizisten in Osnabrueck! Artikel bei ILG. [...]

  5. Osnabrück49 says:

    halt die fresse du dummkopf, da bringt dir der beste anwalt der welt nichts!

    die anklage wurde von der staatsanwältin geführt, die den bereits zwei mal die ermittlungen eingestellt hat und aus oldenburg dazu gezwungen wurde, das verfahren zu eröffnen.
    jeder hier weiß was passiert ist und das der “polizist” TIMO K. so davon kommt….von fair war ja auch nie die rede. ich glaub auch nicht das es da gerechtigkeit geben wird, hoffen wir das es noch in einer höheren distanz zu ner verhandlung kommen wird, wo nicht das osnabrücker justiz milieu
    beteiligt ist! die wollen sichs mit “ihren” bullen ja nicht verschertzen, das ist hier nicht das erste mal…ein ganz klares FICKT EUCH!!! die geschichte baut den bullenhass nicht grade ab…

    weiterer Artikel zur Verhandlung

    http://www.nord-west-media.de/index.php?id=3928

  6. goforit says:

    weiß man eigentlich genaues, sprich wie heißt der polizist, wäre vielleicht für den einen oder anderen Osnabrücker interessant…..

  7. ja says:

    ACAB….

    wie immer wenn es nen prozess gegen cops gibt… freispruch… toller rechtsstaat..

  8. Otto says:

    Es ist absolut üblich das Nebenklagervertreter keine konkreten Strafmaßanträge stellen (die ohnehin nur pro forma geschehen)!

  9. melek says:

    fuck it! das ist doch jedes mal die selbe kacke! trotzdem großartig mal den assozialen bullentaktiken eins entgegenzusetzen!
    acab!

  10. mojow says:

    hurensöhne alter… ich hoffe die knallen den scheiß bullen ab.. ich würd mir den packen wen das mein freund gewesen wäre.. da kriegt man echt hass!

  11. SLIME says:

    “ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz!”

  12. Mehmed says:

    Wenn der Rechtsanwalt nicht in der Lage ist,
    eine Anklage inkl. Strafmaß vorzubereiten,
    dann ist der Freispruch des Polizisten wegen
    eigener Dummheit gerechtfertigt.

  13. Otto says:

    Wie dumm seit ihr denn alle?

    Rechtsanwälte bereiten doch keine Anklagen vor du Holzkopf, informier dich mal bevor du hier einen der fähigsten Anwälte überhaupt verunglimpfst!
    Noch dazu sollte man sich mit seinem juristischen Halbwissen tunlichst zurückhalten, wenn man weder beim Prozess anwesend war noch sonst irgendeine weitere Ahnung von dem Thema hat!

    Nochmal ganz langsam geschrieben, weil ich ja weiß, dass einige Sprayer (oder die, die sich dafür halten) nicht so schnell lesen können:

    Rechtsanwälte als Nebenklagevertreter KÖNNEN eine Empfehlung zum Strafmaß abgeben, es ist aber mehr als üblich und juristisch äusserst klug, dass man sich in so einem Punkt zurückhält, und das Strafmaß in die Hände des Gerichts legt (das darüber ohnehin als einzige Instanz zu entscheiden hat).

    EIGENTLICH sollte das Strafmaß nämlich von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefordert werden…

  14. fff says:

    das ist ganz normal. bullengewalt wird nicht verfolgt. nie, bin selbst oft genug opfer geworden und kenne das ganze prozedere. da hätte auch der beste anwalt nichts machen können. bullen sind und bleiben schweine!

  15. Jenner says:

    Migrantenbonus beim Polizisten ?

  16. jumper says:

    das muss ein echt fetter “unglücklicher sturz gewesen sein, wenn ein fitter 27 jähriger sich dabei mehrmals den kiefer bricht. shit happens, wa.

  17. BIGOS says:

    …..justice is blind…kann ich da nur sagen

    ACABullenschweine!!!

  18. novum says:

    Find ich gut, dass ihr nicht nur Bilder zeigt sondern auch Inhalt bringt!

  19. RacheEngel says:

    so ein urteilt zeigt mal wieder welche narrefreiheit man ungebildteten streifenpolizisten gibt!
    die folge ist ganz klar selbstjustiz. wenn man sich nicht einmal in einem solch krassen fall auf
    die justiz verlassen kann muss wohl in zukunft damit gerechnet werden, das sprüher sich auf die gleiche art und weise “verteidigen”.
    desweitern sollten sich die polizisten schämen, die ihre aussage verweigerten. eigentlich müsste es ein gesetz geben, dass polizisten immer, und wahrheitsgetreu aussage müssen!!!!!!
    schließlich vertreten sie ja das gesetz. völlig unverständlich!
    Ich hoffe sehr auf einen verurteilung des polizisten in höherer instanz, und ein angemessenes strafmaß, falls es sowas überhaupt gibt bei einem solchen vergehen!
    An dieser stelle möchte ich dem jungen mann mein beleid und tiefstes mitgefühl aussprechen!
    yes we care!

  20. leona lewis says:

    na dann selbstjustiz… ;)