Der Fall Citygroove

Ein Gewerbetreibender macht Fotos von Streeartobjekten, verkauft diese dann als Postkarten, Poster, Kalender oder auch Kühlschrankmagnete weiter. Clever? Wohl eher dreist, so wie im Fall “Citygroove“.

vg

Der Betreiber begründet seine Verkäufe damit dass es wohl nicht möglich sei entsprechende Vereinbarungen mit den Urhebern zu erzielen.

“Ich lese oft im Netz, ja man kann uns (street art künstler) kontaktieren, fragen und mit uns sprechen usw. also, das tue ich und dann bekommt man doch nur den puren Hass zurück. Also, ich melde mich nicht mehr hier, denn ich hatte hier auf eine vernünftige Unterhaltung gehofft.”

In der Realität sieht das anders aus, keiner der betroffenen Künstler wurde jemals kontaktiert, weder vorher noch nachdem der Citygroove Onlineshop in den Fokus der Szene geraten ist.

In einem offiziellen Statement versucht der Betreiber dann letztendlich alle für Dumm zu verkaufen und verleugnet den wachsenden Streetart Markt.

“Es ist wohl bei dem ein oder an­de­ren der Ein­druck ent­stan­den, dass man mit z.B. Post­kar­ten mit Street Art Mo­ti­ven voll die Kohle ma­chen kann, also ganz falsch ge­dacht Leute. Die paar Cent die sich aus den Ver­käu­fen der 4-5 Läden in Ber­lin er­ge­ben, wür­den dem ein­zel­nen nicht ein­mal ein Eis am Stiel brin­gen. Viel­leicht denkt der ein oder an­de­re, hey der macht ja mit mei­nen Sa­chen Geld, aber wenn das so wäre, wür­det Ihr selbst Geld damit ver­die­nen. Ich denke das seht Ihr an Euren ei­ge­nen Ver­käu­fen bei Aus­stel­lun­gen usw.

Die Fo­to­gra­fie ist ein Hobby, worin ich etwas Zeit und Geld in­ves­tiert habe, aber si­cher­lich nicht um mein Leben damit zu fi­nan­zie­ren. Die Post­kar­ten usw. die­nen ein­fach dazu, ein paar Tou­ris­ten glück­lich zu ma­chen. Aber echt ge­sagt will das bis­her kein mensch haben!!!!! Echt mal. “

Nachdem Citygroove in einigen Blogs unmissverständlich kritisiert wurde, Prost „das gol­de­ne Stu­eck Scheis­se 2009″ verleiht, versucht der Betreiber aus Berlin doch noch “einzulenken”

“Es würde ja am Ende nicht funktionieren, wenn man jemanden bezahlt, damit er Vandalismus betreibt, also geht’s bevorzugter Weise an Menschen, die Hilfe brauchen! Wenn ich tatsächlich Kohle damit machen wollte, dann hätte ich den unglaublich vielen Anfragen der Hausbesitzer ausgeholfen, die viel Geld geboten haben, Eure I.P.’s & Eure Namen weiterzugeben. Ja all das kann man heute auch erfahren und abspeichern und Eure Namen sind eh bekannt. Das hätte sich absolut rentiert. Und man müsste sich nicht den Schwachsinn anhören, lesen und belästigen lassen.”

Fakt ist: teilweise unterliegt Streetart soviel “Schöpfungshöhe”, daß urheberrechtlicher Schutz besteht. Sollte das jeweilige Werk “dauerhaft” an “öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen” angebracht sein, greift §59 UrhG, die sogenannte Panoramafreiheit. Graffiti und Streetart hat allerdings oft die Eigenschaft, nicht “dauerhaft” zu sein. Und dann greift §59 UrhG nicht, und die Erlaubnis des Urhebers ist erforderlich, um eine fotografische Vervielfältigung des Werkes zu veröffentlichen. Wäre da nicht ein Problem. Die Illegalität. Streetart und Graffiti hat dahingehend generell ein Urheberrechtsproblem. Wer seine Bilder im öffentlichen Raum auf Häuserwänden oder an Stromkästen platziert, verliert den Einfluss auf deren weiteres Schicksal, welches in diesem Fall Citygroove heisst, in weiteren Fällen Norbert Siegl oder auch Urban Art Guide von adidias.

Im Fall Citygroove kann man sich an vielen Dingen stoßen. Dieses Blabla über die Geringfügigkeit des Streetart Geschäfts, wie wenig man damit doch verdienen könne. Hobby und die Drohungen Identitäten preiszugeben.. Besser wäre es wohl einfach die Klappe zu halten…anyways, wird wohl kein Einzelfall bleiben.

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15 Responses to “Der Fall Citygroove”

  1. Echo says:

    Meine Fresse, seid doch froh das eure Werke dadurch noch mehr gesehen und beachtet werden.
    Da bewegt sich, meiner Meinung nach, das ganze in die falsche Richtung. Jetzt werden schon
    “die Regeln des Systems” in “unserer Welt” angewandt… finde ich eigentlich Schade.
    Graffiti wird seines Geistes beraubt!

  2. durchschnittsbürger says:

    mal wieder “streetart”… irgendwie hat spair recht.

  3. hans dampf says:

    eine riesen frechheit!

  4. whois says:

    Type:PERSON
    Name: Early Adams
    Organisation:
    Street: Christburgerstr.17
    City: Berlin
    Country: DE
    Postal Code: 10405
    Phone:
    Fax:
    Email:

  5. rostiger nagel says:

    ja so ist das nunmal, wer ungefragt in der öffentlichkeit häuser,etc. bemalt oder beklebt ,der muss eben damit leben das irgendtjemand das ungefragt nutzt um profit zu machen.
    und in einer sache hat der herr recht,wenn es leute gibt die das ankotzt wieso haben die das dann nicht selbst gemacht.
    das ist doch genauso wie die typen die die bilder aus den wänden stemmen dann in galerien ausstellen und verkaufen.
    es ist in der öffentlichkeit und was in der öffentlichkeit ist gehort nunmal niemanden und doch jedem.

    apropo ist er nicht der einzige der sowas macht es gibt da noch ne berliner firma die street art bzw. graffitimotive auf frühstücksbretter druckt und verkauft.

  6. The Pee says:

    Vor ein paar Jahren hat ein großer Textildiscounter Fotos von Wänden von mir auf T-Shirts gedruckt und deutschlandweit verkauft. Ich kann jedem nur raten, sich in solchen Fällen einen Anwalt für Urheberrecht zu nehmen, es lohnt sich. Natürlich fallen auch Bilder die im öffentlichen Raum entstanden sind unter Urheberrecht!

  7. Sart says:

    @ einszwo: stellt euch doch mal vor jemand fotografiert euere stylez ab oder nen throwup…nudelt die noch einmal durch
    photoshop, damit auch alles schön verzerrt ist und auf die Postkarte passt…bastelt dann seine internetadresse und nen fettes
    Urban Art im miesesten billo-font drauf, den ihr euch vorstellen könnt – wärt ihr da happy drüber und würdet euch über die
    zusätzliche Beachtung freuen können?

  8. Echo says:

    Ganz ehrlich? Es wäre mir scheissegal. Ich mach mein Ding; soll er doch seins machen. Und wenn er dafür meine Bilder verwendet, von mir aus. Auch wenn es mir nicht gefallen sollte aber ich bin der Meinung dass es Schwachsinn ist meine “Werke”, die ich jedem Auge zumute, darauf beschränke nur von mir “benutzt” zu werden. Ich finde nicht das irgendjemand das Recht hätte zu sagen “Du darfst das nicht!”
    Und wenn er Geld damit machen sollte ist mir das auch herzlich egal, ich steh´ nicht so auf Geld. Soll er doch machen.

  9. Arno says:

    Wer im öffentlichen Raum Kunstwerke fotografiert, die urheberrechtlich geschützt sind, muss sich die Verbreitung der Fotos nicht erlauben lassen (Panoramaprivileg).

  10. [...] + einem an­ge­frag­ten „Spe­cial-​Guest“. Das ganze wurd letzt­end­lich durch den Fall Ci­ty­groo­ve ins Rol­len ge­bracht // Unter dem Motto (Zitat Ci­ty­groo­ve): „Die paar Cent die sich aus [...]

  11. Sart says:

    Deine Einstellung und das respektiere ich. Ich finds nur ungerecht, daß die einen dafür rechtliche Verfolgung riskieren und Strafen zahlen, während die anderen null riskieren und ihre Kohle damit machen. Sein Geld kann er behalten, aber gehts nicht auch irgendwie um Respekt vor anderen? Zum Thema “die Regeln des Systems” – wenn du gebusted wirst, nimmst du dir doch sicher auch nen Rechtsanwalt!?

    A, man kann sicherlich darüber streiten, wers aber genau wissen will, liesst hier am besten nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

    - diese erlaubt ausdrücklich das Abfotografieren und die gewerbliche Nutzung der Fotos von Gebäuden und Kunst und Postern im öffentlichen Raum, sofern diese PERMANENT sind. Für TEMPORÄRE Kunst, wie z.B. die sogenannte “Streetart” oder Graffitos greift die Panorama-Freiheit allerdings nicht, hier hätte man im Vorfeld die Erlaubniss der Künstler einholen müssen und entsprechende Credits angeben müssen. Zudem hat Citygroove die Werke der Künstler durch nachträgliche Bildbearbeitung stark verändert, laut Panorama-Freiheit unzulässig und in jedem Fall abmahnbar.

    1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Zeitweilige Kunstaktionen sind keine bleibenden Werke im Sinne von § 59 UrhG. Der BGH hat deshalb im Fall des von Christo und Jeanne-Claude verhüllten Reichstags entschieden, dass dieser nicht unter die Panoramafreiheit fällt. Andernfalls hätten ohne Zustimmung der Künstler Postkarten verkauft werden können.

  12. Sart says:

    @ echo – der vergangene Abend hat dazu beigetragen, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu sehen – (Urheber)Rechte drehen sich immer um Besitz, um Besitz dreht sich das Ganze aber eben gerade nicht….die citymensch-sachen finde ich deshalb noch lange nicht gut, bin aber froh, daß ohne die gesetzlichen Mittel des Systems diesem einhalt geboten wird, sondern letztendlich nur durch Öffentlichkeit…..und vergiss den spruch mit dem busten, das sind zweierlei paar schuhe….

  13. Steffi says:

    1.) Habt ihr schon mal auf den spanischen Treppen in Rom oder vorm Montmartre in Paris gesessen und euch gefreut, daß die Sänger mit Gitarre hübsche Evergreens der Beatles, Doors oder whatever spielen? Die sammen auch Kohle und ich wette, die Beatles sehen keinen Cent davon.
    2.) Berlin hat in den letzten Jahren endlich streetart technisch aufgeholt. Viele Besucher kommen jetzt nicht mehr wegen des Kudamms oder der Scheiss Siegessäule, sonden wegen Streetart und Graffity in die Stadt. Geben hier ihr Geld aus. Sichern hier viele tausend Jobs. Die Fotographieren doch die ganze Zeit! Weil die Streetart so geil finden. Ist das nicht ein Hammer Kompliment? Und wer keinen Apparat hat, freut sich über Postkarten und den ganzen Streetart Souvenir Dreck.
    3.) Die Postkarten, Magnete ect. finde ich deshalb total ok, wichtig für die Stadt und ein Kompliment für die Künstler. Jetzt sollte es deshalb darum gehen, wie die Künsler an ihren Anteil der Kohle kommen! Das ist nämlich viel schwieriger zu organisieren, also sich zu gegenseitig zu drohen, Briefkästen kaputt zumachen usw.
    Stef

  14. [...] Fall Citygroove regt zur Diskussion an, zumindest eine handvoll Leute aus Berlin nehmen sich dem Thema an und haben [...]

  15. Toram says:

    Ich möchte mich hier der einen oder anderen Meinung anschließen. Mich ärgert es jetzt, dass ich und andere mich Euch über einen Kamm geschert werden, nur weil einigen der Kragen geplatzt ist. Ich finde es nun wirklich nicht schlimm, wenn jemand bzw. einige Leute „Street Art“ als was auch immer verkaufen. Ich habe das schon in total vielen Geschäften gesehen. Wollt Ihr die auch alle umbringen, zerstören, bedrohen? Ich finde es schlimm, wenn hier ein paar von Euch für „alle“ sprechen und damit sagen, wir alle wollen dies oder das nicht. Das stimmt so einfach nicht. Denn ich möchte mich wirklich von den aggressiven Personen hier total distanzieren. Denn Ihr zeigt doch nur Euren Hass, in dem ihr Adressen veröffentlicht oder droht. Aber so sind die anderen nicht. In Paris haben wir uns ganz viele tolle Street Art Postkarten gekauft und finden die toll. Sowas gibt’s auch viel in Amsterdam. Dieser Hass, der von so einigen hier verbreitet wird, betrifft uns nämlich alle. Somit werden alle Street Artists, wegen Euch, als die aggressiven Hasser und Brutalos hingestellt. Ich möchte wegen einigen hier jedenfalls nicht als Kriminelle abgestempelt werden, weil mal was an die Wand klebt. Ich fände es super, wenn mal jemand meine Sachen im Buch oder woanders druckt.
    Also, sprecht für Euch allein! Und wir anderen möchten damit nichts zu tun haben.

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