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Klage gegen Turmkunst Projekt

Erst vor einigen Tagen haben wir die Eventvorschau bekannt gegeben, eigentlich soll das Projekt am 01.April starten. Es gibt allerdings Ärger rund um den Berliner Bierpinsel.


Bierpinsel-Architekten klagen gegen Kunstaktion
Mittwoch, 17. März 2010 02:57 – Von Isabell Jürgens / Berliner Morgenpost

Nach drei langen Jahren soll das markante Steglitzer Wahrzeichen, der rote “Bierpinsel”, unter dem Namen “Schloss-Turm” wieder eröffnet werden. Doch das Vorhaben von Larissa Laternser, Geschäftsführerin der Schlossturm GmbH, in dem Kultbau der 70er-Jahre eine Event-Location mit Gastronomie zu eröffnen, steht unter keinem guten Stern.
Erst sorgten zwei Rohrbrüchen in diesem Winter dafür, dass Statiker mehrfach die Fassade prüfen mussten und infolge der vereisten Wassermassen die Autobahnbrücke gesperrt wurde. Und jetzt drohen die Architekten Ralf Schüler und Ursulina Schüler-Witte mit einer Klage, falls die Turmherrin an ihrem Vorhaben festhält und die Fassade des 46 Meter hohen Gebäudes ab dem 1. April von Street-Art-Künstlern gestalten lässt.
“Kein privates Spielzeug”

“Wir haben Frau Laternser mehrfach, sowohl schriftlich als auch mündlich, untersagt, die Fassaden durch sogenannte Street-Art-Künstler farblich umzugestalten”, so Ursulina Schüler-Witte gestern gegenüber dieser Zeitung. Der Bierpinsel war eines der ersten Bauvorhaben des Berliner Architektenehepaares. Das zwischen 1972 und 1976 erbaute Turmrestaurant wurde in die Joachim-Tiburtius-Brücke integriert, die an dieser Stelle die Steglitzer Schloßstraße überquert. Die 29 roten Eternitplatten, die das mehrgeschossige Turmrestaurant in 40 Metern Höhe umkleiden, trugen ihm den Namen Bierpinsel ein. Das Architektenpaar beruft sich bei seiner Klagedrohung auf das Urheberrecht. Mit einer einstweiligen Verfügung wollen sie erreichen, dass die Turm-Aktion abgeblasen werden muss. “Der Turm ist ein typisches Bauwerk der 70er-Jahre und kein privates Spielzeug, mit dem die Besitzerin nach Gutdünken verfahren darf”, begründet die 77-Jährige ihren Protest.
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Ralf Schüler und Ursulina Schüler-Witte, die unter anderem auch das Messezentrum ICC entworfen haben, sind hinsichtlich ihrer Bauwerke misstrauisch geworden. So äußerten sich der Messechef und die Politik in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach gegenüber der Presse, man solle doch das ICC abreißen, die Sanierung sei zu kostspielig und das ganze raumschiffähnliche Gebilde zudem nicht mehr zeitgemäß. Da ist es auch kein Trost, dass es anderen Bauwerken der Berliner Nachkriegsmoderne in Ost und West ähnlich ergeht, dass viele dieser Gebäude wie etwa das “Ahornblatt” (Ost) und das Schimmelpfenghaus (West) nicht mehr nur kontrovers diskutiert werden, sondern tatsächlich abgerissen wurden.

“Ich bin sehr traurig, dass die Architekten sich gegen die Kunstaktion stellen”, sagt Larissa Laternser. Sie sei ja gerade ein glühender Fan dieses faszinierenden Gebäudes “und ich will dem Bauwerk ganz gewiss nicht schaden”. Das Kunst-Event, bei dem die Fassade so gestaltet werden soll, dass von jeder Seite ein anderes Bild zu sehen ist, sei ja gerade als Hommage an das Pop-Art-Gebäude gedacht. “Außerdem ist es doch eine temporäre Aktion, die der Fassade ganz gewiss nicht schadet”, versichert die Geschäftsfrau. “Wir werden die Graffiti wieder entfernen.” Auf die geplante Kunstaktion werde sie aber ganz gewiss nicht “zwei Wochen, bevor es losgeht” verzichten, sagt sie. Und auch das Recht sei auf ihrer Seite. “Änderungen oder Ergänzungen am Bauwerk sind mir laut geltendem Architektenvertrag ausdrücklich erlaubt”, so Laternser.
Juristisches Nachspiel

Die Frage, ob das Urheberrecht durch die Kunst am Bau verletzt wird, werden nun also die Juristen austragen müssen. Ursulina Schüler-Witte jedenfalls ist sich sicher, dass sie Recht bekommt. “Wir haben doch schon öfter erlebt, dass Immobilienbesitzer pleitegehen. Was wird dann mit der Fassade?”, fragt die Architektin. Das Risiko, dass der Turm auch noch in zehn Jahren mit Graffiti beschmiert sei, sei einfach zu hoch.

Dass das Urheberrecht mitunter eine scharfe Waffe sein kann, haben in Berlin schon mehrere Architekten unter Beweis gestellt. So musste die Deutsche Bahn einen kostspieligen Vergleich mit dem Architektenbüro von Gerkan, Marg und Partner (gmp) eingehen. Dieses hatte geklagt, weil die Bahn aus Kostengründen statt der vom Architekten entworfenen Gewölbe- eine Flachdecke im Untergeschoss eingebaut hatte und auf einen Teil der Glasüberdachung auf den Bahnsteigen verzichtet wurde. Stararchitekt Sir Norman Foster sah sein Urheberrecht gefährdet, als sich Bundestagsabgeordnete ihre Möbel selbst aussuchen wollten. Er klagte gegen den Bundestag auf Unterlassung.

Foto: Just