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Abendschau Berlin

Von der Anklage auf Mord hatten wir heute schon in der Berliner Morgenpost gelesen. Ein 26-Jähriger soll versucht haben, einen S-Bahn-Sicherheitsmann zu erstechen. Der hatte ihn und einen anderen in Berlin-Mahlsdorf beim Sprühen überrascht. Die rbb Abendschau hat das auch gleich zum Thema Nummer 1 in der Donnerstag Sendung gemacht und wertet das Ganze natürlich entsprechend aus, mit Statistiken, Blabla und Bildmaterial aus der Hauptstadt. Fazit: Es ist kein Einzelfall, Sprayer gehen für gewöhnlich auf alles was sich bewegt mit dem Messer los und dumm sind sie allemal, wie der ICE Unfall in Rathenow vor einigen Wochen gezeigt hat. Ist doch alles beim alten, der rbb Abendschau Bericht und der MoPo Artikel nach dem Jump

Graffiti-Sprayer bestreitet Mordversuch an Wachmann
Donnerstag, 9. September 2010 15:02, Berliner Morgenpost

Drei Jahre nach einem Messerangriff auf einen Sicherheitsmann der S-Bahn hat am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen zwei Sprayer begonnen. Der 26-jährige Hauptangeklagte, dem versuchter Mord zur Vertuschung einer Sprühaktion auf dem S-Bahngelände Berlin-Mahlsdorf vorgeworfen wird, hat zu Prozessbeginn bestritten. Der Angeklagte gestand lediglich, am 8. April 2007 zusammen mit einem Freund einen Waggon mit „007“ besprüht zu haben. Als ein Wachmann sie entdeckte, seien beide geflohen, erklärte der Angeklagte. Der wegen Sachbeschädigung des Zuges angeklagte Freund bestätigte die Version.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige den Sicherheitsmitarbeiter mit dem Messer erstechen wollte, um nach der Sprühaktion unerkannt entkommen zu können. Der Anklage nach sollen sich die Freunde zunächst in einem S-Bahnwaggon versteckt haben. Als der damals 39-jährige Sicherheitsmitarbeiter den Wagen betreten wollte, habe der Hauptangeklagte in Richtung dessen Brust gestochen. Der kampfsporterfahrene Mann habe einen tödlichen Herzstich abwehren können, heißt es in der Anklage. Der inzwischen 42-Jährige blieb unverletzt. Der Sachschaden an der Bahn wird mit knapp 2800 Euro beziffert.

Aus Sicht der Verteidigung kommt eine Verurteilung wegen Mordversuchs nicht in Betracht. Der Wachmann habe in früheren Vernehmungen sechs verschiedene Beschreibungen des Täters geliefert. Diese seien mit der Person des Angeklagten nicht in Einklang zu bringen, betonte Anwalt Peter Brasche am Rande des Prozesses.