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OZ wieder verurteilt

OZ wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Mehr dazu nach dem Jump

Graffiti-Sprayer “Oz” muss hinter Gitter

Der bekannte Hamburger Graffiti-Sprayer “Oz” ist am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Barmbek sah es als erwiesen an, dass sich der 61-Jährige in elf Fällen der Sachbeschädigung schuldig gemacht hat. Zwischen 2008 und 2010 besprühte “Oz” unter anderem Hauswände, Brücken und Stromkästen.

Richterin: Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand

Wie schon beim Prozesauftakt im Februar war auch bei der Urteilsverkündung das Medieninteresse groß. Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, Sachbeschädigung sei ein Straftatbestand. Ob die Graffitis als Kunst anzusehen seien, wollte sie nicht bewerten. Darum gehe es auch nicht. Letztlich stehe das Eigentumsrecht ohnehin über der Kunstfreiheit. Eine Bewährung sah sie als nicht gerechtfertigt an, da “Oz” während des laufenden Prozesses schon wieder beim Sprühen erwischt worden sei. Zuvor hatte die Verteidigung von “Oz” in ihrem zweistündigen Plädoyer auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte für die laut Anklage insgesamt 19 Taten 18 Monate Haft gefordert.

Verteidigung kündigt Revision an

Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, in Revision zu gehen. Anwalt Andreas Beuth sagte NDR 90,3: “Für uns sind nicht alle Fälle erwiesen. Wir halten die Veränderungen an Verteilerkästen für unerheblich und damit den Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt.” Der Angeklagte selbst nahm das Urteil regungslos entgegen. Dass eine weitere Haftstrafe den Angeklagten zukünftig von weiteren Sachbeschädigungen abbringt, daran glaubt weder seine Verteidigung noch die Richterin. Allerdings kann das Urteil nach Überzeugung der Richterin potentielle Nachahmer abschrecken.

“Oz” in der Nacht zu Donnerstag erneut erwischt

Erst in der Nacht zu Donnerstag hatte eine Polizeistreife “Oz” im Stadtteil Winterhude wieder beim Sprühen erwischt. Die Beamten stellten Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen den Mann, der sich selbst als Künstler versteht.

Kunst oder Schmiererei?

Ob Kunst oder Schmiererei – daran scheiden sich die Geister. Nach Angaben seines Verteidigers ist “Oz” längst zu einem “Wahrzeichen der Stadt” geworden, seine Kunst sollte dementsprechend gewürdigt werden. Für die Anklage ist der Graffiti-Oldie dagegen eher ein unbelehrbarer Wiederholungstäter. Seit fast 20 Jahren hinterlässt “Oz” seine gesprühten, gekratzten und gemalten Spuren in der Hansestadt. Im nun beendeten Prozess war dem Graffiti-Senior unter anderem vorgeworfen worden, am Jungfernstieg eine Säule der Alsterarkaden mit Spiralen versehen und eine Gehweg-Platte mit fünf schwarzen Punkten besprüht zu haben. Im Februar 2008 soll er sich gegen Polizisten, die ihn auf frischer Tat ertappten, zur Wehr gesetzt haben.

Bereits acht Jahre im Gefängnis verbracht

Für seine Sprüh-Leidenschaft zahlte der ehemalige Gärtner-Lehrling bereits in der Vergangenheit einen hohen Preis. Insgesamt rund acht Jahre saß er wegen Sachbeschädigungen hinter Gittern. 1984 wurde er zum ersten Mal von einem Mannheimer Gericht verurteilt. Es folgten weitere Prozesse in Flensburg und Hamburg, bis 1998 verbrachte er schon rund drei Jahre im Gefängnis. Seine letzte Haftstrafe musste er in der Hansestadt von 2003 bis 2006 verbüßen. 2007 verurteilte ihn das Gericht erneut wegen Sachbeschädigung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, die er durch seine Untersuchungshaft aber schon abgesessen hatte.

Quelle: ndr.de
Foto: dpa / Bodo Marks