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IBUG 2012 – Referent Dr. Patrick Gau

Dr.Patrick Gau, seines Zeichens Rechtsanwalt spezialisiert auf Fälle rund um Graffiti, wird am 01.09.2012 einen Vortrag im Rahmen der IBUg Glauchau halten. Einen Auszug davon gibt´s nach dem Jump!

Let’s get ready to rumble!

Referent: Dr. Gau (Dortmund)
www.graffitianwalt.de

Amtsgericht Neumünster: „Graffiti sind die kulturelle Plage der Zeit“.
Landgericht Berlin: „Die Kammer weist darauf hin, dass Graffiti im äußersten Maße als sozialschädliches Verhalten zu werten ist, da es den Sprühern nur darauf ankommt, fremdes Eigentum zu schädigen.“
Amtsgericht Witten: „Das Gericht kann es eher verstehen, wenn Angeklagte stehlen oder jemanden verprügeln, aber ein solch feiges Verhalten wie das nächtliche Beschmieren von Eigentum steht sozial auf niedrigster, verwerflichster Stufe.“

Tendenz zur Hexenjagd?

Man schreibt das Jahr 2005: Aufgrund jährlicher millionenschwerer Reinigungskosten wird Graffiti nach unzähligen Beratungen und Anhörung eines Sachverständigenausschusses „endlich“ wieder kriminalisiert. Was nicht passte, wurde passend gemacht. Das Graffitibekämpfungsgesetz ist geboren. Es wurde auch Zeit, denn immerhin verursacht es hohe Kosten, Wände wieder grau zu streichen. Gleichzeitig wird im „Mannesmann-Prozess“ vor dem Landgericht Düsseldorf das Verfahren gegen den Angeklagten Ackermann wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt. Klar, er hat gemeinsam mit zwei Mittätern der Anklage zu Folge 58 Millionen Euro veruntreut, aber zumindest dabei nicht getagged. Ein „Strafmilderungsgrund“?

Was geht in diesem Land vor, in dem mit zweierlei Maß gemessen wird? Die gesellschaftlich wichtige Frage ist doch nicht, warum besprüht jemand Wände und Züge, sondern warum werden Menschen sogar ins Gefängnis gesteckt, nur weil sie das Aussehen eines Gegenstandes verändert haben? Ist das Aussehen eines Gegenstandes wirklich wichtiger als die Freiheit eines Menschen? In dem Vortrag wird die Entwicklung der Sprayerverfolgung in den letzten 5 Jahren anhand von komischen und tragischen Anekdoten skizziert. Es werden auf der einen Seite derzeitige Fehler im System – „böse“ gesagt Schlupflöcher – angesprochen, auf der anderen Seite Versuche der SoKos, Sprayer als „Sachverständige“ zu ködern und zu instrumentalisieren.

Rechtsanwalt Dr. Gau ist Fachanwalt für Strafrecht, promovierte im Strafprozessrecht und ist u. a. spezialisiert auf die Verteidigung von Sprayern. Er verteidigte bereits vor über 130 deutschen Gerichten, erstellte zahlreiche Expertisen über die strafrechtliche Relevanz von Graffiti beispielsweise für den MDR, 1 LIVE, die Süddeutsche Zeitung und Westfälische Rundschau, hielt Vorträge u. a. im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 in Essen, schreibt eine ständige Kolumne in dem bundesweiten Graffiti-Magazin „stopthebuff“ aus München, ist daneben bekannt aus zahlreichen Artikeln wie etwa in den Büchern „MOSES / TAPS – International Topsprayer“ und „Gleisläufer“ aus Berlin.”

Mehr über Dr.Gau gibt´s hier auf seiner Website, hier über ein Urteil aus Köln, hier im Beitrag über weitere Beschlüsse & Urteile oder hier im ILG Interview!