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PRESSESPIEGEL KW33/2012

In Balingen attackieren Sprayer Zeugen mit Skateboards, in Berlin reißt Sprayer Polizistin die Haare aus, ein Sprayer aus Bonn muss Polizisten Schmerzensgeld zahlen weil bei Verfolgung gestürzt und die DB in Flensburg lässt “kaputten” Reisezugwagen durch die Gegend rollen um Vandalismus vorzubeugen…jump

Sprayer attackieren Zeugen mit Skateboards
(14.08.2012/Nordbayerischer Kurier)

Balingen. Weil er vier Graffiti-Sprayer nicht einfach ungeschoren davonkommen lassen wollte, ist ein 58-Jähriger in Balingen (Baden-Württemberg) selbst zum Opfer geworden. Der Mann habe am Montag beobachtet, wie vier Personen Graffiti an eine Schulwand sprühten. Als sie sich davon machen wollten, rief er die Polizei und heftete sich an ihre Fersen. Die Sprayer seien bald auf ihren Verfolger aufmerksam geworden, teilte die Polizei am Dienstag mit. Sie schubsten den Mann, schlugen mit Skateboards auf ihn ein und demolierten sein Fahrrad. Auch als die Beamten die beiden Haupttäter festnehmen wollten, hätten diese erheblichen Widerstand geleistet.

Sprayer reißt Polizistin Haare aus
(13.08.2012/BILD Berlin)

Berlin. Ein rabiater Graffiti-Sprayer hat bei seiner Festnahme am S-Bahnhof Beusselstraße in Berlin-Moabit zwei Polizisten verletzt. Einer 35-jährigen Bundespolizistin riss er in der Nacht zum Sonntag ein Haarbüschel aus, nachdem er bereits mit dem Ellenbogen gegen den Hinterkopf der Frau geschlagen hatte. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit. Einen 34-jährigen Kollegen verletzte der 22-Jährige an der Hand. Beide Polizisten sind dienstunfähig. Der wegen Gewaltdelikten bekannte Sprayer ist wieder auf freiem Fuß. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.


Bei Verfolgung gestürzt – Sprayer muss Polizisten Schmerzensgeld zahlen
(12.08.2012/Bonner Rundschau)

Es war im November 2009, mitten in der Nacht, als ein Bonner Polizeibeamter und ein Kollege zum Straßenbahndepot an der Neustraße in Beuel gerufen wurden. Zwei junge Graffiti-Sprayer waren hier gegen 2.59 Uhr gesichtet worden, wie sie mit Spraydosen ihre Tags an Waggons sprühten. Bonn. Es war im November 2009, mitten in der Nacht, als ein Bonner Polizeibeamter und ein Kollege zum Straßenbahndepot an der Neustraße in Beuel gerufen wurden. Zwei junge Graffiti-Sprayer waren hier gegen 2.59 Uhr gesichtet worden, wie sie mit Spraydosen ihre Tags an Waggons sprühten. Als die Streifenbeamten den Tatort erreichten, ergriffen die Graffiti-Sprayer die Flucht und kletterten über ein Gittertor des Straßenbahndepots. Beide Beamte, nicht faul, sprinteten hinterher. Aber der 41-Jährige übersah in der Dunkelheit eine 30-Zentimeter tiefe Senke, trat beim Laufen mit einem Bein in die Tiefe und stürzte vornüber aufs Gesicht. Für den Beamten war der Diensteinsatz beendet, sein Gesicht blutete, am Nasenbein hatte er eine 2,5 Zentimeter lange Wunde. Der zweite Beamte war dann doch noch erfolgreich. Er konnte einen der beiden Sprayer stellen. Vermutlich hätte der Fall kein großes Nachspiel gehabt, wenn der 25-jährige Sprayer nicht zudem unverschämt geworden wäre: Mit einiger Schadenfreude soll er dem Polizisten, der blutend vor ihm stand, ins Gesicht gelacht und gesagt haben: „Mein Vater ist Anwalt. Der regelt das schon.“ Der Sprayer wurde wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte angezeigt, das Strafverfahren aber wegen geringer Schuld schließlich eingestellt. Nicht so erfolgreich war der 25-Jährige hingegen vor dem Zivilgericht: Denn der verletzte Polizeibeamte hat beim Amtsgericht eine Schmerzensgeldklage über 4000 Euro eingereicht. Immerhin sei der Sprayer nicht bereit gewesen, seine Personalien feststellen zu lassen und habe sich dem durch Flucht entzogen. Bei der hierdurch ausgelösten Verfolgungsjagd sei der Unfall passiert, und damit hafte der Flüchtende. Der Sprayer aber war nicht bereit, zu zahlen. Es sei die Schuld des Polizisten, wenn er auf dem unwegsamen Gelände nicht aufpasse. Der Amtsrichter aber widersprach: Wer sich einer Festnahme durch Flucht entziehe, der hafte bei eventuellen Verletzungen des Beamten, die bei einer Verfolgung eintreten könnten. So sehe es die gängige Rechtsprechung. Natürlich gelte das nur „wenn die Risiken der Verfolgung im Verhältnis zum Zweck standen.“ Also nicht, wenn ein Polizist bei der Verfolgung eines kleinen Straftäters selbstgefährdend vom Hochhaus springe. In dem vorliegenden Fall aber hielt das Gericht die Verfolgung eines Graffiti-Sprayers zu Fuß für adäquat. Schließlich erklärte sich der junge Mann in einem Vergleich bereit, 1500 Euro Schmerzensgeld an den Polizeibeamten zu zahlen.

Bahn startet Projekt gegen Vandalismus
(12.08.2012/NDR)

Vielen Bahnfahrern ist der Anblick von beschmierten Fenstern oder aufgeschlitzten Polstern in Zugwaggons bekannt – Vandalismus in Zügen gehört für die Deutsche Bahn leider zum Alltag. Mit einer Aufklärungsaktion hat die Bahn gemeinsam mit der Bundespolizei in Flensburg am Mittwoch ein landesweit einzigartiges Projekt gestartet. In zwei ausrangierten Waggons sollen Schüler lernen, welche Folgen Sachbeschädigungen haben. Hanspeter Schwartz und seine Kollegen von der Bundespolizei haben Preisschilder an das beschädigte Mobiliar der Projektwaggons angebracht: 30 Euro kostet es, einen geklauten Nothammer zu ersetzen, 140 Euro einen Sitz zu beziehen und bis zu 560 Euro, ein buntes Graffiti zu entfernen. “Wir wollen bei den Schülern das Verständnis dafür wecken, dass eine Sachbeschädigung im Zug teuer ist und welche Folgen das haben kann”, sagte Schwartz der NDR 1 Welle Nord. Nach Angaben der Bahn kostet die Beseitigung der Vandalismus-Schäden jährlich etwa 50 Millionen Euro bundesweit. In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr 1.300 Taten angezeigt. Der Trend sei leicht rückläufig, so die Bundespolizei. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG ist es der Flensburger Bundespolizei gelungen ein Präventionsprojekt zu starten. In der 32. KW (07. bis 10.08.2012) wird der Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Flensburg, Bernd Schindler, auf die Strafbarkeit dieser Handlungen hinweisen und die Regreßforderungen des Verkehrsbetreibers verdeutlichen. Die DB AG hat für diese Präventionswoche zwei Reisezugwagen bereit gestellt, die für Prävention am “Objekt” hergerichtet werden. Hier soll in einem “kaputten” Reisezugwagen die Schäden dargestellt werden. Es werden dann auch “Preislisten” an den zerstörten Objekten zu besprechen sein. In dem “heilen” Waggon werden auch andere Themen zu Gefahren bei der Bahn aufgezeigt. Es wurden insgesamt drei Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern für diese Aufklärungsaktion gewonnen.