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Flusssäure Urteil rechtskräftig

Flusssäure, eine wässrige Lösung von Fluorwasserstoff. Sie riecht stechend und ist stark giftig. Ab einem Gehalt von 70% raucht Flusssäure an der Luft. Fluorwasserstoff und Flusssäure fressen sich zunächst in die Haut ohne größere sichtbare Schäden. Dabei entstehen aber in den tiefen Schichten schwere Verätzungen, Gewebe und Knochen werden angegriffen. Im Jahr 2006 kam in einem deutschen Chemiebetrieb eine tödliche Vergiftung mit Flusssäure vor. Bei einer Destillation in einem Mikrowellenofen platzte eine Flusssäureflasche aus Teflon, die Tür schlug auf und Flusssäure spritzte heraus. In diesem Moment kam ein Mitarbeiter mit kurzärmeliger Bekleidung in das Labor. Er wurde von ca. 50ml Flusssäure am Oberarm getroffen. Obwohl der Arbeiter sofort unter die Notdusche ging und vom Betriebsarzt versorgt wurde verstarb er wenige Stunden später im Krankenhaus. Eben dieses Beispiel zeigt wie gefährlich diese Lösung ist. Einige Writer wurden in den letzten Jahren wegen Besitz von Flusssäure festgenommen. Der wohl prominenteste Fall: Gabor N. und Viktor T.aus Ungarn. Diese beiden Fälle sind nun durch rechtskräftige Urteile abgeschlossen.
Wie in der „Welt“ und einigen weiteren Zeitungen bekanntgegeben wurde ist der Mitte 2007 verhaftete Ungar wieder auf freiem Fuß. Zwar mit einigen (sicherlich nicht unmöglichen Auflagen) aber er ist mit der 2jährigen Bewährungsstrafe einem im Vorfeld streng prophezeiten Urteil entkommen. Tatbestand „Sachbeschädigung und das Freisetzens von Giften“, sprich der Besitz und Gebrauch von Flusssäure. In der „Welt online“ heisst es:

„Ein Ungar ist wegen Graffiti-Schmierereien mit Flusssäure vom Amtsgericht Tiergarten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Wie das Gericht gestern mitteilte, muss der 23-jährige außerdem wegen Sachbeschädigung in acht Fällen insgesamt 60 gemeinnützige Arbeitsstunden in Berlin ableisten, bevor er in seine Heimat zurückkehren kann. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Gabor N. mit einem Komplizen vor zwei Jahren auf Bahnhöfen in Berlin, Nürnberg und Fürth mit der gefährlichen Flusssäure Zeichen aufgemalt hat. Beide Männer waren mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Das Urteil des Schöffengerichts vom Dienstag steht im Zusammenhang mit einem bereits im August 2007 verurteilten Mittäter. Viktor T., der nach einem Auslandsaufenthalt im Sommer 2007 bei der der Rückkehr nach Deutschland gefasst wurde, war vom Amtsgericht Tiergarten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. „Die Strafe wurde im Berufungsverfahren vom Landgericht Berlin aufgehoben und zur Bewährung ausgesetzt“, so Gerichtssprecherin Iris Berger. T. hatte erst im Berufungsverfahren die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Zwischen Februar und März 2006 hatten die Männer abgestellte S- und U-Bahn-Wagen in Berlin und Nürnberg zunächst mit Sprayfarbe besprüht und mit verschiedenen Schriftzügen versehen. Um in der Szene höheren „Ruhm“ zu erlangen, gingen die beiden schließlich dazu über, Flusssäure zu verwenden. Der jetzt Verurteilte hatte beim Anbringen der „Tags“ geholfen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe sich während des Verfahrens umfassend geständig gezeigt, weshalb die Strafe schließlich für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Anders als T. hatte sich der 23-jährige N. den Strafverfolgungsbehörden selbst gestellt. Nach Auffassung des Amtsgerichts hatte Gabor N. den Tatbestand „schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ nicht verwirklicht. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Berliner Polizei ermittelte 2007 bislang in 94 Fällen wegen Sachbeschädigung und des Freisetzens von Giften.“

Da Flusssäure Glas auflöst, darf sie nicht in Glasgefäßen aufbewahrt werden, ebenso einigen sich die üblichen Markerbehälter dafür nicht. [TWISTER]

Der Artikel auf „Weltonline“ : Link


Posted: 31. März 2008  Posted By: admin  Tags: , , ,