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Sprühdosenverbot Nachtrag

Kurzer Nachtrag zu meinem Blogeintrag vom Mittwoch zum Thema Sprühdosenverbot, ich hatte da einige Emails zu dem Thema erhalten. Unter anderem auch mit einem verweisenden Link zu einem Fall aus Hannover. Dort wurde ein 25jähriger Student genau dieses Verbot auferlegt. da er bereits unter Verdacht stand oder entsprechend ein Urteil gesprochen wurde. Eine Revision durch den Rechtsanwalt hatte nichts gebracht.

“Martin Kowalske, der Rechtsanwalt des Klägers, machte in der Verhandlung deutlich, dass Spraydosen, Pinsel, Permanent-Marker, Skizzen, Gesichtsmasken und Einweghandschuhe zur Ausrüstung eines Design-Studenten gehören. „Die Verfügung, dass mein Mandant Gegenstände für sein Studium zu bestimmten Zeiten nicht bei sich tragen darf, schränkt ihn in seinen Freiheitsrechten ein“, sagte der Jurist. Außerdem, so Kowalske weiter, sei sein Mandant als Autofahrer sogar verpflichtet, Einweghandschuhe im Verbandskasten mit sich zu führen.

Ich finde zwar auch das in diesem Fall klar wird wieviel Willkür in unserem Rechtssystem steckt jedoch “begründet” sich das Urteil eben auf vorangegange Straftaten beziehungsweise Vorfälle. Das individuelle Verbot, also eine richterliche Auflage ist durchaus nicht undenkbar beziehungsweise wird auch praktiziert. Mein Optimismus bezüglich eines generellen Sprühdosenverbotes wie von Wiegand gefordert bleibt weiterhin bestehen. Sprich generell ein Verbot zu verfügen welches gar nicht mehr erlaubt (egal wer) Sprühdosen mit sich zu führen. ist wohl unmöglich. Der Artikel über den 25jährigen Studenten aus Hannover auf PAZ-online [TWISTER]