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Urheberrechte im öffentlichen Raum

In einem Spiegel Artikel heute geht es um die Urheberrechte an der Eastside Gallery und damit im öffentlichen Raum, speziell um den im Jahr 1990 gemalten Breschnew/Honecker Bruderkuss von Dmitri Vrubel an der Berliner Mauer

“Von der geplanten Restaurierung der Mauer habe er in Russland aus der Zeitung erfahren. Erst als er sich in Berlin meldete, um Genaueres in Erfahrung zu bringen, bekam er einen Vertrag zugeschickt, der ihm eine Aufwandsentschädigung von 3000 Euro zusicherte. “Aber warum 3000 Euro? Warum nicht 30.000 oder 300?”, fragt der russische Maler. Er erzählt, dass er sein Motiv in Berlin auf Tassen, Postkarten und Tellern gesehen habe. “Das wird verkauft, aber ich habe noch nie einen Cent davon gesehen!”

Kani Alavi von der Künstlerinitiative “East Side Gallery” bestätigt dazu

“…die Vermarktung der East Side Gallery stellt noch ein Problem dar. “Es gibt in Deutschland ein Gesetz, nach dem ein Gemälde, das im öffentlichen Raum erstellt wurde, nicht dem Urheberrecht unterliegt. Wir bereiten einen Musterprozess vor, um das in die Öffentlichkeit zu bringen.”

Das Ergebnis dürfte auch für 1,2 weitere derzeitg laufende Verfahren interessant sein, hier der Artikel auf spiegel-online.de