“Es ist eine moralische Frage, keine rechtliche”, sagt Astrid Montag. Denn Kunst im öffentlichen Raum unterliegt nicht dem Urheberrecht. Jeder kann sie fotografieren und auf Webseiten platzieren. Und der von Adidas gesponserte Online-Straßenkunstführer macht nichts anderes. “Wir verkaufen ja auch kein Produkt”, verteidigt sich Maria Ziemann, die das Projekt redaktionell betreut. “Wir schaffen nur Aufmerksamkeit für Künstler.”
Da hat sie recht denn diese haben sie jetzt, den Spiegel Artikel zur Sneaker Auktion und der Vorgeschichte gibts hier, in Herzogenaurach zumindest kann man sich über zu wenig Publicity nicht beschweren. Zum Abschluss kann man sich in Just´Blog nochmal die einzelnen Artikel zum Thema anschauen. Celebrate