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Bern

“Selbst bei vergleichsweise kleinen Delikten kann die Polizei nach eigenem Ermessen DNA-Tests anordnen – Grundlage dazu bildet das DNA-Profilgesetz des Bundes, das Anfang 2005 in Kraft trat. Für Aufregung sorgte jüngst die Anwendung des genetischen Fingerabdrucks bei Schwarzfahrern und Hausbesetzern. Nach der Räumung eines besetzten Hauses in Biel, bei der die Polizei auch DNA-Proben anordnete, wehrte sich ein Komitee gegen die «Fichierung alternativer Bewegungen». Das Grüne Bündnis hat im Berner Stadtrat einen Vorstoss dazu eingereicht. Mit Blick auf die bevorstehende Debatte über die bürgerliche Volksinitiative «Für eine sichere Stadt Bern» stellt das GB die Frage nach der Verhältnismässigkeit von polizeilichen Ermittlungen. GB-Kofraktionschef Hasim Sancar erachtet es als unabdingbar, «dass die Aufgaben der Polizei neu gewichtet werden müssen». An erster Stelle müssten die Ermittlungen gegen Gewalttäter stehen. Sprayereien indes seien kein Akt schwerer Kriminalität.”

Die Berner Polizei will Ermittlungen gegen Sprayer verstärken und Das Grüne Bündnis Bern fragt nach der Verhältnismässigkeit der polizeilichen Ermittlungsmethoden. Mehr hier im Schweizer Tagesanzeiger (via 14k)