Für zwei Millionen Euro werden 100 Bahnhöfe und Haltestellen in NRW mit einer Anti-Graffiti-Schutzschicht überzogen. Heute startet das Anti-Graffiti-Programm.Mit je einer Million Euro sollen sich Land und Deutsche Bahn die Kosten teilen. Ein verschmierter Bahnhof wirke verwahrlost und verursache Ängste, argumentierte der NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU). Der jetzige Mehraufwand werde sich in den Folgejahren auszahlen, so der Bahn-Konzern-Bevollmächtigte Reiner Latsch. Mit der schnellen Entfernung der Graffiti würden «graffitifreie Zonen» geschaffen.
Land und Bahn starten Anti-Graffiti-Programm
Im Westen, 29.03.2010, DerWestenDüsseldorf. Die Bahn geht künftig stärker gegen Schmierereien in Bahnhöfen vor. Dazu startete sie am Montag gemeinsam mit der Landesregierung ein Anti-Graffiti-Programm. Die Kampagne für saubere Bahnhöfe enthält mehrere Schritte.
Land und Deutsche Bahn (DB) gehen gemeinsam gegen Farbschmierereien in den Bahnhöfen vor. Beschädigungen und Verunreinigungen an Bahnhöfen und Haltepunkten durch Graffiti sage man gemeinsam den Kampf an, teilten Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) und der Konzernbevollmächtigte der Bahn für NRW, Reiner Latsch, am Montag in Düsseldorf mit.
Künftig sollen demnach 100 Bahnhöfe und Haltepunkte in ganz Nordrhein-Westfalen mit speziellem Schutz ausgerüstet werden, um Graffiti innerhalb von 72 Stunden entfernen zu können. Je eine Million Euro wollen Land und Bahn für graffitifreie Bahnhöfe ausgeben. „Graffiti ist kein Kavaliersdelikt. Der Schaden geht über die reine Sachbeschädigung weit hinaus“, sagte Lienenkämper. Ein verschmierter Bahnhof wirke verwahrlost und verursache Ängste.
Das Konzept sieht den Angaben zufolge vor, dass alle gefährdeten Objekte zunächst mit einer Anti-Graffiti-Schutzschicht ausgerüstet werden, so dass sie rascher von den Schmierereien befreit werden können. Besonders Hinweisschilder und Einrichtungen der Kundeninformation sollen so vor Graffitivandalismus geschützt werden. Daneben werden alle Verschmutzungen von der Bahn dokumentiert, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. (ddp)