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Interview mit DR.GAU [DEUTSCH]

Er ist Fachanwalt für Strafrecht und hat schon Hunderte Graffitiverfahren verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Gau ist promoviert im Strafprozessrecht und Fachanwalt für Strafrecht, beschäftigt sich im Kanzleialltag ausschließlich mit Problemen des Strafrechts und ein Großteil seiner Verfahren betrifft Graffitifälle. Bekannt ist er aus dem unten bereits geposteten Video, Interviews mit 1Live oder dem MDR und seinen Kolumnen im Graffiti-Magazin „Stopthebuff“. Wir haben uns auch kurz mit dem Dortmunder Rechtsanwalt über Schriftvergleiche, das Nutzen von Online Portalen und vieles mehr unterhalten können.

Herr Dr.Gau, Sie gelten in der Szene als Spezialist. Sie haben wohl schon in zahlreichen Fällen als Verteidiger zur Seite gestanden. Wie kann man Ihrer Meinung nach den Durchschnitts-Mandanten bezeichnen und mit welchem Strafmaß haben Sie es überdurchschnittlich oft zu tun?

Ja, ich habe schon in einigen Hundert Graffitiverfahren verteidigt, und das in sämtlichen Bundesländern. Den „Durchschnittsmandanten“ gibt es dabei nicht. Ich habe in einigen Doktorarbeiten von Halbwissenden gelesen, dass Sprayer vorwiegend aus der Unterschicht kämen, aber das ist Schwachsinn. Ich habe ebenso Söhne von Richtern vor mir sitzen gehabt wie Wohnungslose. Man kann lediglich sagen, dass es zu gut 95 % Männer und nur zu etwa 5 % Frauen sind. Vom Alter her war der jüngste 12 – und damit nicht einmal ansatzweise strafmündig – und der älteste Mandant knapp 40 – einer der ersten, die damals `rausgingen und ein recht bekannter obendrein.

Strafmaß hört sich schon nach Verurteilung an. Mein Ziel ist eigentlich immer, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Dafür investiere ich beim Aktenstudium, den Recherchen und meinen Schriftsätzen sehr viel Zeit. Die meisten Strafverfahren werden dann auch konsequenterweise eingestellt. Wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet und es dort zu einem Urteil kommt, kommen – oft nach zähen Verhandlungen – bei Jugendlichen/Heranwachsenden meistens Sozialstunden heraus, bei Erwachsenen meistens Geldstrafen.

Und wenn das nicht funktioniert?

Klar, es gibt auch Mandanten, bei denen sind Geldstrafen utopisch, z. B. weil sie in der Bewährung wegen Graffiti wieder wegen Graffiti festgenommen wurden. Hier ist dann das Ziel – wenn ein Freispruch unmöglich ist -, eine parallele zweite (oder dritte) Bewährung zu bekommen.

Wie lange machen Sie das eigentlich schon und warum haben Sie sich gerade auf dieses Gebiet spezialisiert?

Ich mache das jetzt schon einige Jahre. Für mich war von Anfang an klar, dass ich mich ausschließlich auf Strafrecht spezialisiere. Deswegen der Doktor im Strafprozessrecht, daher der Fachanwalt für Strafrecht.

Die Spezialisierung auf Graffitiverfahren kommt durch mein Interesse an Kunst, nicht zuletzt an revolutionärer. Einige meiner Bekannten haben außerdem gemalt und da war es nur eine (kurze) Frage der Zeit, bis die ersten Graffitifälle auf dem Tisch lagen. Die Ergebnisse waren wirklich sehr gut und so kamen die ersten Empfehlungen, die sich in kurzer Zeit vervielfachten.

Dazu kam, dass Graffiti ein Strafrechtsgebiet ist, auf dem sich wenige Polizisten und kaum Richter auskennen. Die meisten Entscheidungen sind nicht veröffentlicht, ernsthafte Arbeiten zu dem Thema gibt es auch kaum. Wer sich daher in dieser Materie auskennt oder einen Anwalt hat, der weiß, wovon er redet, hat enorm viele Möglichkeiten. Diese Überlegenheit reizt mich, zumal Maler als Mandanten auch sehr angenehm sind. Der gemeinsame Kampf gegen den „Goliath“ der Staatsgewalt macht Spaß. Und jedes Mal, wenn der „David“ der Straße den Kampf gewinnt, weiß ich, dass ich das einzig richtige tue.

Sie verteidigen deutschlandweit richtig?

Ja. Ich habe schon in allen Bundesländern verteidigt. Es ist mir egal, ob meine Mandanten aus Leipzig, Berlin, München oder Saarbrücken kommen. Ich verteidige immer selbst und reise notfalls bis an die Grenzen unserer Bundesrepublik. Darauf kann sich jeder Mandant verlassen.

Eine oft gestellte Frage: Die Doppelbelegung von Writernamen bzw Tags. Kann man damit heutzutage im Verfahren selbst argumentieren? Werden Schriftgutachten regelmäßig erstellt?

Es ist kein Selbstläufer, falls das gemeint ist. Viele Gerichte verurteilen noch immer ohne jeden Zweifel, weil die Staatsanwaltschaft oder die Soko der Ansicht sind, ein Name in einer Region gehört ausschließlich einer Person. Ich wurde erst vor ca. zwei Wochen von einem Mandanten aus Düsseldorf mandatiert, der sich auf mögliche „Doppelverwendungen“ vor dem Amtsgericht berief und dem das sogar strafschärfend (!) angekreidet wurde, er wolle sich auf Kosten anderer reinwaschen. Berufung ist eingelegt, mal sehen, was das Landgericht zu bieten hat.

Also kann man sich darauf fast gar nicht stützen?

Tja, die Frage nach Schriftgutachten so in den Raum zu werfen, ist etwas pauschal. Schriftvergleiche zwischen Skizzen und Tags? Oder zwischen Tags untereinander? Oder zwischen Bildern untereinander? Hiervon hängt es ab, ob überhaupt Schriftvergleichsgutachten erstellt werden. Prinzipiell kann man sagen, dass Schriftvergleiche zwischen Bildern bzw. Throw-Ups nicht möglich sind. Das ist sogar beim LKA Bayern – das hier eine Sonderstellung einnimmt – anerkannt.

Zwischen Skizzen und Tags oder Tags untereinander ist das geringfügig anders. Hier tendieren in letzter Zeit viele Sachverständige dazu, bei genügendem Vergleichsmaterial (z. B. ein freundlicherweise auf dem Schreibtisch aufbewahrtes Blackbook) eine „leichte Wahrscheinlichkeit“ anzunehmen. Meiner Ansicht nach ist das falsch – man kann weder die Strichbeschaffenheit noch Druckgebung noch Strichrichtung etc. miteinander vergleichen. Wie will man aber Schriften vergleichen, wenn die Vergleichskriterien fehlen? Außerdem können Kopien nicht miteinander verglichen werden, sondern allenfalls Originale – und Originalgraffitis werden von den Gutachtern in Augeschein genommen. Das steht übrigens in genau den Leitlinien, die die Sachverständigen bei Ihrem Studium in Wiesbaden (nur dort wird Schriftvergleichung für Behördenmitarbeiter gelehrt) lernen müssen.

Schwerpunkte, was die Beauftragung von Schriftvergleichsgutachtern betrifft, finden sich jedenfalls in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Die Angriffspunkte sind aber überall gleich.

Gibt es eigentlich eindeutige Zahlen zur Reinigung von Zügen und Waggons der deutschen Bahn? Diese Zahlen schwanken ja bekanntlich zwischen sehr niedrig und viel zu hoch. Warum ist das so?

Ja gibt es, aber die schwanken erheblich. Die einen haben einen eigenen Reinigungsunterbetrieb, die anderen nicht. Einige berechnen Ausfallkosten, andere nicht. So geht es in einem fort. Es hängt immer damit zusammen, dass in Zivilverfahren vor den jeweiligen Gerichten die Gerichte des einen Bundeslandes bestimmte Kosten als ersatzfähig ansahen, Gerichte eines anderen Bundeslandes nicht. Es gibt leider keine „Präzedenz“, also keine Bindungswirkung eines Urteils für andere Gerichte. Jedes Gericht kann entscheiden, wie es lustig ist. Und die Gerichte in Sachsen sagen dann: Was kümmert uns die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen? The justice is us!

Wo war bzw ist es denn bisher am Günstigsten?

Am Günstigsten ist die Reinigung bei der DB Regio NRW GmbH in Nordrheinwestfalen. Unschlagbare 16,53 € pro Quadratmeter zzgl. Rangierpauschale und Unkostenbeitrag. Der einzige realistische Reinigungsbetrag, den ich kenne.

Ohne Namen zu nennen, welches ist das höchste jemals ausgesprochene Urteil in Deutschland, bezüglich Graffiti?

Namen nenne ich sowie so nie. Wenn man mir eine Eigenschaft „vorwerfen“ kann, dann Verschwiegenheit. Aber um auf die Frage zurückzukommen, das höchste Urteil, das einer meiner Mandanten jemals erhalten hat, war eine dritte parallele Bewährung. Bislang hat noch keiner meiner Mandanten wegen Graffiti eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen.

Was andere Anwälte betrifft, will ich keine Kollegenschelte betreiben. Das wäre unkollegial.

Klar. Nächste Frage: Wie stehen Sie persönlich eigentlich zu Graffiti? Kann man sich als Verteidiger zahlreicher Sprüher den Hintergrund oder auch Beweggründe etwas besser erklären? Sie haben ja sicherlich in all den Jahren eine Menge dazugelernt was das angeht.

Ich denke, ich verstehe sehr gut, was meine Mandanten durchmachen. Eben überlegst Du noch, welchen Background Du für Dein Bild nimmst und plötzlich drehen sich Deine Gedanken um haushohe Rechnungen, eine verbaute Zukunft und so was. Ich nehme das ernst. Ich hasse es, wenn andere Graffitistrafverfahren als Bagatelle abtun und sich nicht richtig kümmern.

Keiner wird je über mich sagen können, ich hätte mir nicht einen Arm ausgerissen, um das beste Ergebnis herauszuholen.

Jeder Sprüher in der Illegalität meint, es gibt bis zum ersten Mal keinen Grund nervös zu werden. Viele denken, der erste Kontakt mit der Staatsgewalt ist meist sehr harmlos, ist dem so?

Wer so denkt, denkt wie ein Toy.

Der erste Kontakt kann harmlos sein, wenn man aber an einen „Eiferer“ gerät, der Graffiti gleichbedeutend mit Kinderschänderei einstuft, dann wird all das passieren, was ich oben skizziert habe – und noch mehr.

Standardmaßnahmen bei der Erst-Festnahme sind oft eine Hausdurchsuchung, Fingerabdrücke und der Wunsch der Polizei nach einer DNA-Abgabe. Wenn man nun zuvorkommenderweise auch noch Fotos, Skizzen etc. zu Hause aufbewahrt, ist es klar, dass die Soko meint, man hätte auch all das gemalt. Wichtig sind hier drei Sachen:

– keine – gar keine ! – Aussage machen, auch keinen Smalltalk
– allem (Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Auswertung auf dem Formular, auf dem man unterschreiben soll, DNA-Abgabe) WIDERSPRECHEN
– Sofort, spätestens am nächsten Tag, anrufen und zeigen, dass man nicht alleine da steht – Akteneinsicht nehmen

Wenn man das macht, ist noch alles möglich.

Welche Website oder Lektüre über die Paragraphen 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschädliche Sachbeschädigung) StGB empfehlen Sie uns? Gibt es dazu überhaupt hilfreiches Material zum Stöbern?

Keines, das ich ruhigen Gewissens empfehlen könnte. Das Internet ist noch geduldiger als Papier. Manches ist wahr, manches falsch. Wer Interesse hat, soll in die juristischen Uni-Büchereien gehen – in meiner habe ich damals übrigens einen Chintz-Tag gesehen, aber das nur am Rande.

Was spricht eigentlich dagegen sich als Sprüher selbst zu verteidigen und was dafür?

Dafür spricht ausschließlich, dass man Anwaltskosten spart.

Dagegen spricht, dass man Geld verliert – durch die Geldstrafe.

Dagegen spricht auch, dass man schlimmstenfalls als vorbestraft gilt – nämlich ab 91 Tagessätzen.

Dagegen spricht schließlich, dass man bei einer Verurteilung Schadensersatzansprüche anderer kaum noch abwehren kann – eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus.

Geld beim Strafverteidiger sparen zu wollen, ist eine Milchmädchenrechnung. Klar, wenn man beim ersten Tag erwischt wurde und das auch noch ein Kreide-Tag ist, mag ein Anwalt wirklich fehl am Platz sein, aber so einen Fall habe ich noch nie erlebt. Manchmal verteidigen sich Maler selbst – die meisten stehen nach dem Urteil bei mir und wollen, dass ich die Berufung mache. Gerichtsverhandlungen sind nie voraussehbar.

Wer sich nicht ordentlich wehrt, darf sich hinterher nicht beklagen.

Sie haben ein Beispiel für uns?

Das beste Beispiel ist die Strafsache eines Malers einer bekannten Crew aus Essen:

Beim Taggen erwischt – ein Tag auf einer Sporthalle und eines in einem U-Bahntunnel – wenig spektakulär. Er war vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Offensichtlich ein ehrenwertes Mitglied unserer Gesellschaft. Nach einem Telefonat war er der Ansicht, er würde einiges an Geld sparen, wenn er sich alleine vor dem Amtsgericht Essen verteidigt. In der ersten Instanz wurde er dann als Ersttäter zu 200 (!) Tagessätzen á 20 € verurteilt, 4.000 € insgesamt. Ab 91 Tagessätzen ist man vorbestraft. Der Rest der Geschichte ist schnell erzählt. Ich wurde anschließend mandatiert, wir haben Sprungrevision eingelegt, das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben, beim zweiten Termin wurde die Sache ohne Auflage eingestellt.

Nun frage ich: Was hat er dadurch gespart, dass er sich selbst verteidigt hat?

In welchem Umfang wird mit DNA Spuren ermittelt und kommt das oft vor?

Es kommt immer häufiger vor. DNA-Gutachten sind wesentlich günstiger geworden als noch vor einigen Jahren. Egal ob an Handschuhen, einer Zigarettenkippe oder am zurückgelassenen Stoffbeutel – man kann als Maler aus Hamburg einfach schwer erklären, was die DNA an der Sturmhaube zu suchen hat, die in Salzwedel neben einem frisch gemalten Zug gefunden wurde.

Beschäftigen Sie sich auch mit Urteilen aus dem Ausland? Wie wir wissen, wird in England zum Beispiel ein weit höheres Strafmaß angewendet, da weht ja schon ein anderer Wind

Es kommt vor, dass ich von Mitbürgern unserer Nachbarländer mandatiert werde, weil die mal einen Abstecher nach Deutschland gemacht und z. B. die KoGra (München) oder die GiB (Berlin) schlicht unterschätzt haben. Gleiches gilt für Mandanten aus Deutschland, die z. B. in Luxemburg, Frankreich oder Schweden mit dem Interrail-Ticket unterwegs gewesen sind und beim Malen festgenommen wurden.

Ich konzentriere mich aber im Wesentlichen auf die Bundesrepublik.

Urteile aus Nachbarländern sind schon interessant, dürfen aber nicht überbewertet werden. Wenn man z. B. hört, in England gibt es oft Haftstrafen, dann darf man das nicht mit uns vergleichen. Nennt mir doch mal einen Anwalt, der sich in England auf Graffitiverfahren spezialisiert hat. Oder entscheidende Urteile in Graffitisachen? Wenn man schon in den Berichten liest, dass so und so viele Taten gestanden wurden, dann fasst man sich als Strafverteidiger schon an den Kopf und fragt sich, wer den wohl beraten hat.

Wenn einem ein Arzt „der Familie“ wegen Bauchschmerzen die Amputation des Beines empfiehlt, darf man sich nicht wundern, wenn man anschließend nicht mehr gehen kann.

Bleiben wir mal im Ausland, wenn ein deutscher Sprüher im Ausland erwischt wird, können Sie diesen auch in dem Fall verteidigen bzw unterstützen? Kommt das vor?

Ich kann im Ausland nicht selbst verteidigen, weil meine Lizenz nur für die Bundesrepublik gilt. Ich kann allenfalls beratend oder helfend wirken. Es hilft manchmal schon, wenn Mandanten meine Karte im Portemonaie haben und ich dann nach einem Anruf der Familie mitteilen kann, dass der Sohn oder Freund etc. gerade in Rom in U-Haft sitzt und etwas später nach Hause kommt, es ihm ansonsten aber gut geht.

Wenn die Möglichkeiten da sind, wirke ich natürlich auch beratend, indem ich auswärtigen Rechtsanwälten Hinweise gebe, wie wir an solche Fälle herangehen.

Im Internet wird heutzutage viel dokumentiert, auch von den Sprühern selbst. Nehmen wir mal als Beispiel Streetfiles oder auch Flickr. Mal ganz klar gefragt: Kann einen ein hochgeladenes Foto auf derartigen Portalen letztendlich als Täter identifizieren? Gab es derartige Ermittlungen schon während Ihrer aktiven Zeit als Rechtsanwalt?

Ja. Mir fällt sofort ein Verfahren aus Gifhorn ein, in dem der Mandant auf myspace.com seine Bilder hochlud und damit prahlte, wann er was gemacht hatte. Super Idee.

Andere Anbieter wie streetfiles und flickr sind naturgemäß anonymer. Ich habe aber schon erlebt, dass der Verlauf der Webseiten und der Cache-Speicher des beschlagnahmten Rechners ausgelesen wurden und man so an den Usernamen gelangte, der wiederum bei einer Recherche auf der Webseite ausschließlich Bilder des vorgeworfenen Namens zu Tage förderte. Auch eher unangenehm.

Wisst Ihr, auf der einen Seite ist man total paranoid und guckt fünfmal nach rechts und links, wenn man die Wohnung verlässt. Auf der anderen Seite zieht man sich im Internet nackt aus in der Hoffnung, den Rechner werden sie schon nicht mitnehmen. Manchmal schwer nachzuvollziehen, aber genau das ist die Archillesverse, auf die die Polizei abzielt. Warum sonst werden vorwiegend Speichermedien wie Computer und Handys beschlagnahmt?


Vielen Dank für das Interview, vielleicht haben Sie noch ein zwei interessante Sätze für unsere Leser.

Das Wichtigste wurde gesagt. Wer noch Fragen hat, kann sich gerne in der Kanzlei melden. Fragen kostet nichts.

Rechtsanwalt Dr. Gau
Fachanwalt für Strafrecht
Kontaktmöglichkeit hier


Am 21. Mai referiert Rechtsanwalt Dr. Gau in der Zeche Zollverein Essen (Fördermaschinenhalle 1/2/8) ab 20 Uhr über rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Graffiti und Streetart regelmäßig eine Rolle spielen, u. a.: Wann ist Graffiti eine einfache und wann eine „gemeinschädliche“ Sachbeschädigung? Gibt es nach heutigem Recht Fälle, in denen das Besprühen von fremden Gegenständen straflos ist – z.B. das Sprühen an Abrissgebäuden? Ist das Betreten von Bahngleisen zum Fotografieren von Bildern schon strafbar?