Archiv

Willkür statt Rechtsstaat

Ein BGH Beschluss zum Thema BKA Observation in Deutschland. Selbst in derartigen “Härtefällen” ist das Überwachen von Handys, Emails oder Kontodaten hierzulande rechtswidrig.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jahrelang drei Personen aus der Berliner linksradikalen Szene “rechtswidrig” überwacht. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, die auch im Internet veröffentlicht wurde.

Die drei Berliner standen im Verdacht Mitglieder der ‘militanten Gruppe‘ gewesen zu sein. Bei ihnen wurden von 2001 bis 2006 durch das BKA Telefone und Handys abgehört, E-Mails überwacht, Kontodaten gespeichert und Hauseingänge gefilmt. Außerdem brachten die Ermittler, über 20 Monate lang, einen GPS-Peilsender an einem Auto an.

Diese von der Generalbundesanwaltschaft angeordnete Überwachung durch das BKA ging auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) aus den Jahren 2001 und 2002 zurück. In zwei abgehörten Telefonaten und einer abgefangenen SMS soll ein Verdächtiger Gewalt – auch gegen öffentliche Einrichtungen – gutgeheißen haben. Allein dies begründete für die Ermittler bereits den Verdacht auf Mitgliedschaft in der ‘militanten gruppe’.

Genehmigt wurden in der Folge 39 (!!) verschiedene Überwachungsvorgänge. Alle von einem einzelnen Ermittlungsrichter. Der erste Beschluß datiert auf den 24. Juli 2001.

“Bereits bei der ersten Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs …. lag ein …. ausreichender Tatverdacht nicht vor”

urteilen dazu die BGH-Richter.

Sie zitieren weiterhin aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes vom 14. Januar 2002, in dem es heißt:

“Es ergaben sich durch die Telefonüberwachunsmaßnahmen werder Hinweise darauf, dass U. Mitglied der ‘militante(n) gruppe (mg) ist, noch dass er Straftaten begangen hat.”

Dennoch erfolgten jahrelang mehr als zwei Dutzend weitere Anordnungen auf Überwachungsmaßnahmen. Alle angeordnet durch den selben Richter beim Generalbundesanwalt.

Bereits vor zwei Jahren hatte der BGH Ermittlungen bundesdeutscher Behörden gegen die linksradikale Szene als rechtswidrig bezeichnet. Er bezog sich damals auf Razzien gegen G8-Gegner am 9. Mai 2007. Im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm wurden damals mehr als 40 Wohnungen durchsucht.

BGH Urteil (PDF)

05. Juli 2010 (update interpool)