Da gibt´s heute abend in der Hamburger Schanze was zu feiern. OZ wurde vor einigen Stunden (Freitag, 03.02.2012) vom Hamburger Landgericht freigesprochen, unter Auflage einer Geldstrafe. Alster Radio News, Hamburger Abendblatt und Stern Artikel zum Thema nach dem Jump!
Nur Geldstrafe: Sprayer “Oz” bleibt auf freiem Fuß
Hamburger Abendblatt / 03.02.2012, 17:09 UhrHamburgs bekanntester Sprayer “Oz” muss nicht erneut in Haft. Das ergab das Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landgericht.
Hamburgs bekanntester Sprayer „Oz“ muss nicht wieder hinter Gitter. Im Berufungsverfahren verurteilte das Hamburger Landgericht den 61-jährigen Walter Josef F. am Freitag wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. 250 Tagessätze zu je sechs Euro sah der Richter als angemessen an. Strafmildernd rechnete ihm das Gericht an, dass die Taten schon bis zu vier Jahre zurückliegen. Außerdem sei die „Hemmfähigkeit“ des Angeklagten erheblich eingeschränkt – auch eine Haftstrafe würde ihn demnach nicht von weiteren Taten abbringen. Das sei aber kein Freifahrtsschein für den 62-jährigen notorischen Sprüher, sagte der Vorsitzende Richter.
Im Juli vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek den Sprayer wegen Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft verurteilt. Eine Bewährung hatte die Richterin abgelehnt, weil „Oz“ auch während des Gerichtsverfahrens beim Sprayen erwischt worden war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen gegen den Richterspruch in Berufung. Die Anklage hatte am Freitag 18 Monate Haft gefordert.
Hamburgs bekanntester Sprayer “OZ” muss nicht wieder hinter Gitter
Alster Radio Hamburg News / 03.02.2012 um 16:58 UhrIm Berufungprozess vor dem Hamburger Landgericht wurde der 62-jährige Notoriker wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.
Vor allem, dass die Taten schon vier Jahre zurückliegen, sahen die Richter als strafmildernd an. Außerdem glauben sie nicht, dass ihn eine weitere Haftstrafe von weiteren Taten abbringen würde. Insgesamt hat der Sprayer für seine Graffitis insgesamt schon rund acht Jahre gesessen.
Erstaunliches Urteil für Hamburger Sprayer OZillierend!
Stern.de / 3. Februar 2012, 15:39 Uhr
Foto: © Bodo Marks/DPAOb er das Hamburger Stadtbild verschandelt oder bereichert, liegt wohl im Auge des Betrachters, sicher ist: Er prägt es. Rund 120.000 gesprühte Hinterlassenschaften sollen auf das Konto von Oz gehen. Immer wieder steht der Sprayer wegen Sachbeschädigung vor Gericht. Dabei kann der Mann nicht anders: Die Farbe muss raus! Von Susanne Baller
Rund acht Jahre hat Walter bereits im Gefängnis verbracht, er ist ein Wiederholungstäter. Man kennt ihn unter einem anderen Namen, zumindest in der Graffitiszene: Walter ist Oz, ein Sprayer, dessen Kürzel in Hamburg tausendfach zu sehen ist. Verkehrsschilder, Stromverteilerkästen, Brücken, Mauern, Häuserwände, vor Oz ist nichts sicher. Vor einem Jahr stand Walter F. vor Gericht. Der Vorwurf gegen den 61-jährigen Mann lautete Sachbeschädigung in 19 Fällen. Am 3. Februar geht es nun am sechsten Prozesstag im Hamburger Landgericht um das Berufungsurteil, im Juli 2011 war er zu einer 14-monatigen Strafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Am 3. Februar 2012 findet in Hamburg eine Vernissage statt: In der OZM Gallery im Hamburger Schanzenviertel eröffnet die Ausstellung “wOZu?”. Die Galerie hat aus diesem Grund vor drei Tagen ein Video auf Youtube hochgeladen, in dem Walter ein bisschen aus seinem Leben erzählt. Zum Beispiel erklärt er dort, wie er zu seinem Tag kam: “Zardoz, der Name hört sich irgendwie gut an.” Also hat er die letzten beiden Buchstaben zu seinem Sprayer-Kürzel gemacht. “Und wenn man in das Z noch einen Punkt reinmacht, hat das einen besseren Effekt.” Wenn Walter erzählt, spürt man einen Schaffensdruck, der ihn antreibt. Woher und warum kann er nicht erklären, er kann nur einfach nicht anders. “Sprühen war nicht meine Absicht”, sagt er in dem Video, “aber beim Sprühen weiß ich, wo ich dran bin.”
Die Leinwand als Ausnahme
Für die Ausstellung, die bis zum 25. Februar zu sehen ist, hat Oz auf Leinwand gemalt, auch wenn er es eigentlich lieber mag, wenn seine Kunst draußen zu sehen ist. Die Ausnahme dient nur einem Zweck: “Damit der Anwalt zu seinem Geld kommt, sonst hätte ich da keinen Bock drauf.” Man kann Oz einiges vorwerfen, aber nicht, dass er ein Geschäftsmann ist. Auch den Kult um seine Person mag Walter nicht. Er wäre wohl manchmal überfordert, wenn er sich um alles selbst kümmern müsste. Seine Freunde fühlen sich daher berufen, Öffentlichkeit für ihn herzustellen: Online-Petitionen aufzusetzen, eine Facebook-Gruppe zu betreuen, Soli-Shirts zu drucken.
Sein Anwalt plädierte auf Freispruch, die Chancen standen nicht gut. Zu hoch schätzte die Stadt den Schaden ein, der entstanden sein soll. Dann das unfassbare Urteil: Freiheit für Oz! Mensch, Hamburg, hast du dir das Plakat zu Herzen genommen auf dem es letzten Sommer hieß: “Hamburg ohne OZ … ist München!”?