Archiv

URTEIL – Landgericht Berlin verbietet UNLIKE U

Der Film “Unlike-U – Trainwriting in Berlin” ist nun seit einigen Tagen offiziell verboten. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 10.05.2012 (Az. 16 O 199/11) die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen zu Graffiti auf den U-Bahnen der Hauptstadt untersagt und somit hat der Fall Tragweite für die Zukunft derartiger Dokumentationen bekommen. Das Grundsatzurteil wurde gefällt weil die BVG die Filmarbeiten auf ihren U-Bahnhöfen und Betriebsgeländen nicht genehmigt hat und gegen die Produzenten auf Unterlassung der Verbreitung des Films geklagt hatte. Das Landgericht Berlin gab der Klage der BVG statt. Aus der Presseerklärung des Gerichts vom 31.05.2012:

“Das Landgericht Berlin hat dem Produzenten und Regisseur eines Films über U-Bahn-Graffiti in Berlin auf Klage der BVG untersagt, selbst oder durch andere Personen ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stelle das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus gefilmt werde, auf dem es sich befinde, so die Zivilkammer 16. Ein solcher Fall liege hier vor. In dem beanstandeten Film seien Szenen zu sehen, in denen U-Bahnen mit Graffiti besprüht würden und die ersichtlich auf dem Betriebsgelände der U-Bahn aufgenommen worden seien. Die BVG habe die Herstellung dieser Aufnahmen ebensowenig gestattet wie ihre Verwendung. Ein Berechtigung hierzu lasse sich weder aus dem Urheberrecht, der Kunstfreiheit oder der Pressefreiheit ableiten. Das Gericht hat den Filmproduzenten darüber hinaus verurteilt, der BVG Auskunft über den Umfang der kommerziellen Nutzung des Films zu erteilen.”

Durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung droht den Produzenten nun weiteres Ungemach. Die zu erteilende Auskunft über den Umfang der kommerziellen Nutzung der rechtswidrig angefertigten Filmaufnahmen wird der Berechnung von Schadensersatzforderungen dienen.

Das Urteil steht hier zum Download zur Verfügung.

Den Film war einige Wochen kostenlos online zu sehen bis er gestern offline ging. Wohl dem der eine DVD im Schrank stehen hat.

Quelle: Vincent Spörl / Rechtsanwalt / Kanzlei Wilmersdorfer Str. 94 / 10629 Berlin

UPDATE: Kammergericht kippt Verbot