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Körperverletzung im Amt

„Oberlandesgericht ordnet Anklage eines Osnabrücker Polizeibeamten an, Tatverdacht wegen Körperverletzung im Amt

Einem Polizeibeamten aus Osnabrück wird vorgeworfen, bei einem Polizeieinsatz einem flüchtigen Straftatverdächtigten erhebliche Kopfverletzungen zugefügt zu haben. Der Tatverdächtige erlitt mehrere Kiefern- und Zahnbrüche und als Komplikation der danach erforderlichen Operation eine Gesichtslähmung. Aufgrund von Zeugenaussagen hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Die Beschwerde des Verletzten gegen den Einstellungsbescheid hatte die Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Auf den Antrag des Betroffenen hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) nun die Erhebung der öffentlichen Klage angeordnet.

Zum Hintergrund: Im Februar 2008 wollte der beschuldigte Polizeibeamte einen wegen Sachbeschädigung durch Graffitisprühen Verdächtigen überprüfen. Als dieser davon lief, verfolgte ihn der Beschuldigte gemeinsam mit Kollegen. Der Verdächtige flüchtete über ein mit Schottersteinen ausgelegtes Bahngelände, stolperte und fiel zu Boden. Er wurde von dem beschuldigten Polizeibeamten überwältigt und festgenommen. Der Tatverdächtige erlitt dabei u.a. Zahn- und Knochenbrüche an beiden Seiten des Kopfes. Er hat später gegen die Polizeibeamten Anzeige erstattet und angegeben, ein Beamter habe, als er schon bäuchlings auf der Erde gelegenhabe, seinen Kopf ergriffen und mit Wucht auf den Schotter
geschlagen. Anschließend sei er von diesem Beamten oder seinen Kollegen gegen den Kopf geschlagen bzw. getreten worden.

Der Beschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Körperverletzungen bestritten. Der Flüchtende habe sich die Verletzungen allein durch den Sturz selbst zugezogen. Die bei dem Vorfall ebenfalls anwesenden Polizeikollegen hatten die Angaben des Beschuldigten insoweit bestätigt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.

Der 1. Strafsenat des OLG hat jetzt entschieden, dass der beschuldigte Polizist anzuklagen ist. Die beiderseitigen Knochenbrüche sprächen nach Angabe zweier Mediziner gegen eine Verursachung der Verletzungen allein durch den Sturz des Betroffenen. Da zudem die Angaben der ebenfalls anwesend gewesenen Polizeibeamten zu Einzelheiten der Festnahme teilweise widersprüchlich seien, liege der für eine Anklage erforderliche ausreichende Tatverdacht vor. Ob sich der Beschuldigte tatsächlich einer Körperverletzung im Amt schuldig gemacht habe, müsse in einer öffentlichen Hauptverhandlung geklärt werden.“

Dr. Antje Jaspert
-Pressesprecherin-
(Quelle)


Posted: 13. August 2009  Posted By: admin  Tags: , , , ,